Sie brauchen Hilfe von einem Rechtsanwalt?
>> Klicken Sie hier!

RVG § 50 Weitere Vergütung bei Prozesskostenhilfe

RVG § 50 Weitere Vergütung bei Prozesskostenhilfe

[ Auszug: (1) Nach Deckung der in § 122 Abs. 1 Nr. 1 der Zivilprozessordnung bezeichneten Kosten und Ansprüche hat die Staatskasse über die Gebühren des § 49 hinaus wei ... ]